Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Infos zur Kursanmeldung

Ihre Anmeldung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Entweder geben Sie diese persönlich bei uns ab oder schicken sie per Post bzw. Fax. Auf Wunsch erhalten Sie gerne einen Durchschlag für Ihre Unterlagen. Ansonsten erfolgt keine gesonderte Kursbestätigung. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Die Kursgebühr ist auch bei Nichterscheinen des Angemeldeten fällig. Bei allen Clubs und Tanzkreisen gilt als Anmeldedatum das Datum des ersten Kursbesuchs. Bei Einzelanmeldung erhöht sich bei abgeschlossenen Tanzkursen die Kursgebühr um 5,- Euro pro Person pro gebuchtem Kurs.

2.  Clubs und Tanzkreise

Das Clubsystem: Was zählt dazu ... Medaillenclub I+II+III, Tanzkreise,Videoclipdancing, Kindertanz, Hiphop, Steptanz, Jugendtanzclub (bis 21 Jahre) und alle Formationen. Bei unseren Medaillenclubs I+ II+ III und dem Videoclipdancing für Kids und Teens ist eine beliebige Teilnahme unter der Woche im Kurshonorar enthalten. Befristete Clubanmeldungen sind ausgeschlossen. Im Rahmen des Clubsystems findet pro Jahr mindestens 36x Unterricht statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage und die Schulferien in Baden-Württemberg. Bewegliche Ferientage in den Schulen werden berücksichtigt.

3. Wie und wann muß ich bezahlen?

Alle Kurshonorare sind grundsätzlich in der 1. Kursstunde zu begleichen. Als Zahlungsformen akzeptieren wir Barzahlung und das Lastschriftverfahren. Unsere Preise verstehen sich incl.19% MWSt. und GEMA. Im Rahmen des Clubsystems (siehe 2.) gilt ausschließlich das Lastschriftverfahren. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift gehen die Rücklastschriftgebühren sowie 3,- Euro Bearbeitungsgebühr zu Lasten des Verursachers. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden, kann der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt in einem entsprechenden Kurs die restlichen Unterrichtseinheiten nachholen. Eine Verrechnung von nicht wahrgenommenen Kursstunden erfolgt nicht. Gebuchte Privattanzstunden können bis 24 Stunden vor Privatstundentermin kostenfrei abgesagt werden, danach ist 100% des Honorars fällig.

4. Kündigung des Clubs, ruhende Mitgliedschaft

Alle Kurse, die dem Clubsystem (siehe 2.) unterliegen, haben eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Stichtag ist der 15. des Vormonats. Bei Kündigung eines Clubs und Wiederanmeldung innerhalb von 6 Monaten wird eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 3 Clubbeiträgen berechnet. Die Kündigung ist grundsätzlich schriftlich einzureichen und wird von der Tanzschule auch schriftlich beantwortet. Bei längerer Krankheit oder beruflich bedingter Abwesenheit (mindestens 6 Wochen) ist eine Aussetzung der Clubgebühr für den Zeitraum der Abwesenheit möglich. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Ruhende Mitgliedschaften, die nicht durch Krankheit oder berufliche Abwesenheit bedingt sind, werden mit 20% der normalen Kursgebühr pro Monat berechnet.

5. Haftungsausschluss

Ein durch „höhere Gewalt“ bedingter Kursausfall wird durch die Tanzschule nicht ersetzt. Das Gleiche gilt für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände in unseren Räumlichkeiten. Hier bleibt die Haftung ausgeschlossen.

6. Unterrichtsgestaltung

Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume sowie die Wahl des Tanzlehrers bzw. der Tanzlehrerin stehen der Tanzschule frei.

Wir bitten höflichst um Kenntnisnahme ! Stand: 01. August 2011