Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Tanzschule Heinen (im Folgenden „Tanzschule“) zu ihren Kunden.

 

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung zu unseren Kursen, Clubs und Tanzkreisen kann per Post, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage erfolgen.Bei der Anmeldung über das Anmeldeformular auf  www.tanzschuleheinen.de hat der Kunde jederzeit und abschließend noch einmal auf der Seite „Zusammenfassung ihrer Daten“ die Möglichkeit zurückzuspringen und seine Angaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Der Kunde erklärt seine Anmeldung erst durch Drücken des Buttons „verbindlich Anmelden“ . Bis dahin kann der Anmeldevorgang jederzeit beendet werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Tanzschule die Club- oder Tanzkreismitgliedschaft oder den vom Kunden auf der Anmeldung eingetragenen Kurs mit Starttermin und Uhrzeit spätestens drei Tage vor Kursbeginn bestätigt. Der Vertragsschluss verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Die Kursgebühr ist auch bei Nichterscheinen des

Kunden fällig. Bei Einzelanmeldung zu Tanzkursen ohne Tanzpartner erhöht sich die Kursgebühr um 7,00 Euro pro Person pro gebuchtem Kurs.

 

2. Bezahlung Kurse

Alle Kurshonorare sind mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Die Tanzschule ist berechtigt, die komplette Kursgebühr per Lastschrift ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzuziehen. Bei Barzahlung ist die volle Kursgebühr vor der 1. Kursstunde zu bezahlen. Die aktuellen Preise sind dem jeweils gültigen Prospekt oder unserer Homepage zu entnehmen. Als Zahlungsformen akzeptieren wir Barzahlung und das SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift gehen die Rücklastschriftgebühren sowie 6,- Euro Bearbeitungsgebühr zu Lasten des Verursachers. Eine Verrechnung von nicht wahrgenommenen Kursstunden erfolgt nicht.

Privattanzstunden können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei per E-Mail abgesagt werden, danach sind 100% des Honorars fällig.

 

3. Clubs und Tanzkreise

Zu unserem Clubsystem zählen der Medaillenclub, Tanzkreise, Videoclipdancing, Hiphop, Steptanz und alle Formationen. Unterrichtszeiten, Dauer und Angebot sind dem jeweils aktuellen Prospekt oder unserer Homepage zu entnehmen. Die Anmeldung zu unseren Clubs und Tanzkreisen und die Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Tanzschule begründet eine zeitliche unbefristete Dauermitgliedschaft. Befristete Anmeldungen sind ausgeschlossen. Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des Jahresbeitrags. Der Jahresbeitrag wird in monatlichen Raten im Voraus in Höhe von 1/12 des Jahresbeitrages fällig. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt

ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Im Rahmen des Clubsystems findet der Unterricht wöchentlich in der Regel in 36 Wochen pro Jahr statt. Während der badenwürttembergischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Für aufgrund von Ferien, Feiertagen oder aus sonstigen Gründen ausgefallener Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen, auch nicht anteilig. Bei Clubs und Tanzkreisen, die mehrmals in der Woche stattfinden, gilt die Unterrichtswoche als absolviert, wenn auf der jeweiligen Kursstufe die Hälfte der Termine stattgefunden haben oder ein entsprechender Ausweichtermin angeboten wurde. Im Bereich  Videoclipdancing, Hiphop sowie in den Formationen gelten auch Auftritte und Vorführungen als Unterricht.

 

4. Anpassung der Beiträge

Die Tanzschule wird eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens den Kunden in Form eines Anschreibens ankündigen und anbieten. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Ab dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der angepasste Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Werden dem Kunden Mitgliedsbeitragserhöhungen angekündigt und angeboten, kann er die von der Erhöhung betroffene Mitgliedschaft zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung auch fristlos und kostenfrei kündigen.

 

5. Kündigung der Mitgliedschaft in Clubs und Tanzkreisen; ruhende Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 1,5 Monaten (in Worten: eineinhalb) zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Stichtag ist insoweit jeweils der 15. des Vormonats. Die Tanzschule wird den Eingang der Kündigung und das Ende der Mitgliedschaft bestätigen. Kündigungen per SMS, E-Mail oder Social-Media sind unwirksam! Falls sich ein Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden seiner Kündigung wieder bei der Tanzschule für denselben Club oder Tanzkreis anmeldet, wird eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von drei Monatsbeiträgen fällig. Bei längerer Krankheit (ab sechs Wochen) des Kunden wird auf schriftlichen Antrag des Kunden mit Vorlage eines Nachweises durch schriftliche Bescheinigung des Arztes die Pflicht zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrags für den Zeitraum der Krankheit oder der Abwesenheit – frühestens jedoch ab Vorlage des Nachweises – ausgesetzt (ruhende Mitgliedschaft). Der Monat August ist von ruhenden Mitgliedschaften ausgenommen. Während einer ruhenden Mitgliedschaft sind keine Vertragsänderungen möglich. Eine ruhende Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend gewährt werden.

 

6. Gutscheine

Gutscheine sind bei Abholung in bar oder durch Einräumung einer SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Gutscheine sind nicht kursgebunden.

 

7. Haftungsausschluss

Die Ausübung des Tanzsports durch unsere Kunden in unserer Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders festgelegt, bestimmen sich die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche der Kunden nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wir haften

jedoch uneingeschränkt für von uns schuldhaft verursachte Schäden des Kunden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn oder entgangene Nutzungen. Andere oder weitergehende als in diesen Allgemeinen Bestimmungen ausdrücklich genannte Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des Kunden auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einem uns zurechenbaren vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Verhalten beruhen.

 

8. Datenschutz

Die Tanzschule nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden sehr ernst. Insoweit verweisen wir auf unsere gesonderten Hinweise zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten durch die Tanzschule.

 

9. Unterrichtsgestaltung

Die Gestaltung des Unterrichts, die Bestimmung und Verlegung der Unterrichtszeiten, die Auswahl der Unterrichtsräume sowie die Wahl des Tanzlehrers bzw. der Tanzlehrerin stehen der Tanzschule frei.

 

Fassung Oktober 2023